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Durch Sortenschutz ist eine Pflanzensorte schützbar, wenn sie neu ist, von anderen Pflanzensorten unterscheidbar ist, sich also in mindestens einem Merkmal von bisher bekannten Pflanzensorten unterscheidet, homogen ist, d.h. dieses Merkmal bei allen Pflanzen einer Pflanzenpopulation auftritt, und beständig ist, d.h. dieses mindestens eine Merkmal in identischer Ausprägung auf die Nachkommenschaft vererbt wird. Eine neue Pflanzensorte kann dabei durch Züchtung oder durch gezielte Manipulation ihrer Gene (gentechnisch) erzeugt werden. Anmeldungen auf Sortenschutz sind beim für die Erteilung zuständigen Bundessortenamt einzureichen.