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DESIGN

 

Das Design ist ein eingetragenes Schutzrecht, mit dem sich das grafische zweidimensionale Erscheinungsbild eines Produktes farblich oder schwarz weiß sowie das dreidimensionale Erscheinungsbild eines Produktes schützen lässt. Welche Bedeutung das richtige „Styling“ dem Verkauf eines Produktes beigemessen sein kann, zeigt sich in der Autoindustrie. In regelmäßigen Abständen verändern die Hersteller die äußere Erscheinungsform ihrer Fahrzeuge komplett. Und auch wenn am Auto selbst keine technischen Neuerungen vorgenommen wurden – durch das veränderte Design des Fahrzeuges wird immer wieder ein neuer Anreiz zum Kauf bei der Kundschaft erzeugt.

Es empfiehlt sich daher insbesondere für mittelständische Unternehmen, welche keine Massenware herstellen, sondern bemüht sind, auf Kundenwünsche individuell zu reagieren, sich das Design als Schutzrecht näher anzusehen. Angesichts einer Fülle neuer Materialien und Fertigungstechniken, kann durchaus auch eine Herstellung in Kleinserie wirtschaftlich sein. Kleineren und mittelständischen Unternehmen bietet sich also verstärkt die Möglichkeit, Marktnischen zu nutzen, indem sie hochwertiges Design als Wettbewerbselement mithilfe eines eingetragenen Designs einsetzen.

Eine Besonderheit beim Design ist die zwölfmonatige Neuheitsschonfrist gemäß § 6 DesignG und Art 7 II GGV. Laut dieser Regelung gilt ein Design auch dann noch als „neu“, wenn es beispielsweise auf einer Messe vorgestellt und innerhalb von zwölf Monaten von dem Berechtigten angemeldet wird.

Anwendungsbereich eines Designs: Das eingetragene Design ist ein gewerbliches Schutzrecht, das speziell für die ästhetische Gestaltung eines Produkts geschaffen wurde. Grundsätzlich lässt sich das Design aller Erzeugnisse schützen.

Schutzdauer/Laufzeit: Der Schutz dauert zunächst fünf Jahre und kann bis zu viermal auf die Höchstschutzdauer von 25 Jahren verlängert werden.