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2. Wer benötigt Schutzrechte?

Jeder Geschäfts- und Gewerbebetrieb, der Produkte herstellt oder vertreibt oder besondere Verfahren entwickelt, benötigt Schutzrechte. Auch jedes Unternehmen, das Dienstleistungen erbringt und einen guten Ruf zu verteidigen hat, ist auf den Schutz durch gewerbliche Schutzrechte angewiesen. Der konsequente Einsatz von Schutzrechten ist aber nicht ausschließlich für Produkthersteller von großer wirtschaftlicher Bedeutung, sondern auch für Handwerksbetriebe, Handelsunternehmen und vor allem für freie Erfinder. Insbesondere für Letzteren ist ein Schutzrecht essentiell, denn ohne einen entsprechenden Schutz seiner Arbeit kann er diese überhaupt nicht verwerten: Die Lizenzvergabe oder der Verkauf einer Erfindung setzen in aller Regel eine Schutzrechtsanmeldung voraus.