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Schutzrechte

Gewerbliche Schutzrechte

Es ist eine Tatsache: In der Bundesrepublik Deutschland, wie auch in vielen anderen Ländern, gilt der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit. Neue Erzeugnisse, technische Verfahren, Unternehmenskennzeichen sowie äußere Formgestaltungen dürfen grundsätzlich nachgeahmt werden, ohne dass der Plagiator zur Rechenschaft gezogen werden kann. Es sei denn, dass besondere Schutzrechte bestehen.

Im Wettbewerb mit unliebsamer Konkurrenz, die Ihre Neuentwicklungen, Designs oder erfolgreiche Marken kopieren könnte, ist nur eines wirkungsvoll: die rechtzeitige Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten.