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Philosophie

Der Patentanwalt als Interessensvertreter

 

Es stellt die primäre Aufgabe des Patentanwalts dar, die Interessen des Mandanten bestmöglich zu vertreten und so zum wirtschaftlichen Erfolg des Anmeldungsgegenstandes beizutragen. Eine optimale Interessensvertretung erfordert nach meiner Auffassung von Seiten des Patentanwalts:

  • ein vertrauensvolles Verhältnis zum Mandanten
  • technische Kompetenz
  • juristische Kompetenz

Daher ist der Grundsatz meiner Philosophie, dass ich mit meiner Kompetenz und einem von Vertrauen geprägten Mandatsverhältnis die Interessen meiner Mandanten engagiert vertrete.