Philosophie
Der Patentanwalt als Interessensvertreter
Es stellt die primäre Aufgabe des Patentanwalts dar, die Interessen des Mandanten bestmöglich zu vertreten und so zum wirtschaftlichen Erfolg des Anmeldungsgegenstandes beizutragen. Eine optimale Interessensvertretung erfordert nach meiner Auffassung von Seiten des Patentanwalts:
- ein vertrauensvolles Verhältnis zum Mandanten
- technische Kompetenz
- juristische Kompetenz
Daher ist der Grundsatz meiner Philosophie, dass ich mit meiner Kompetenz und einem von Vertrauen geprägten Mandatsverhältnis die Interessen meiner Mandanten engagiert vertrete.