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Marke

Die Marke ist ein eingetragenes Schutzrecht, mit dem sich unter anderem die Bezeichnung für Waren wirkungsvoll schützen lässt. Auch Dienstleistungen können durch eine Marke geschützt werden, wie beispielsweise solche von Banken, Reisebüros, Fahrschulen oder Hotels.

Als Marke können eingetragen werden: Wortmarken, Bildmarken, kombinierte Wort-Bild-Marken sowie Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen und unterscheidungskräftige Aufmachungen von Waren einschließlich ihrer Farben. Rein beschreibende Angaben wie z. B. „federleicht“ oder „feuerfest“ und werbende Aussagen wie „super“ oder „toll“ können hingegen nicht als Marke eingetragen werden.

Eine Marke lebt von ihrer Bekanntheit. Je bekannter eine Marke ist, desto größer ist das Risiko, dass sich Mitbewerber an sie annähern oder sie sogar kopieren. Dieses Vorhaben können Sie nur verhindern, wenn Sie Ihre Marke rechtzeitig anmelden. Anderenfalls sind Sie in der Praxis schutzlos: ein Konkurrenzunternehmen das mit einem gleichartigen Produkt und demselben Namen auf den Markt kommt, hat im schlimmsten Fall die Möglichkeit, das benutzte Zeichen vor Ihnen als Marke eintragen zu lassen und Ihnen, dem eigentlichen Schöpfer des Namens, die weitere Verwendung zu untersagen.

Wollen Sie eine Marke oder einen neuen Firmennamen in Benutzung nehmen, sollten Sie sich daher zuvor vergewissern, ob Sie nicht gegen bereits bestehende Rechte Dritter verstoßen. Entsprechende Recherchen und deren Auswertung übernehme ich gerne für Sie.

Anwendungsbereich einer Marke: Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Einige Beispiele: das Wortzeichen „Persil“, der „Mercedes-Stern“ als Bildzeichen und das „Bayer-Kreuz“ als kombiniertes Wort-Bild-Zeichen.

Schutzdauer/ Laufzeit: Die Eintragung einer Marke erfolgt für zehn Jahre und kann beliebig oft gegen die Entrichtung einer Verlängerungsgebühr an das zuständige Amt um weitere 10  Jahre entrichtet werden.